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   VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z   

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https://dejure.org/2018,11023
VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, § 3 HVwKostG, § 6 HVwKostG, RL 2006/123 EG
    Bergrechtliche Gebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergrechtliche Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Basaltabbau; Bedeutungsfaktor; bergrechtliche Gebühr; Dienstleistungsrichtlinie ; Festsetzungsverjährung; Kostenfestsetzung; Rahmenbetriebsplan; Verwaltungsaufwand; Zahlungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Nichts anderes folgt etwa aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143), auf die die Bevollmächtigte der Klägerin Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Vielmehr ist es hier möglich, dass der Gesetzgeber allein eine Fälligkeitsverjährung regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 -, BVerwGE 149, 320, zur Geltendmachung ausländerrechtlicher Kosten nach § 70 Abs. 1 AufenthG).
  • VGH Hessen, 04.11.2009 - 5 A 2308/08

    Gebührenfestsetzung im Einzelfall bei Rahmengebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Die letztgenannte Möglichkeit besteht allerdings - wie oben ausgeführt - nur beschränkt (vgl. insgesamt dazu: Urteile des Senats vom 4. November 2009 - 5 A 2308/08 -, GemHH 2010, 113; und vom 19. Mai 2010 - 5 A 71/10 -, beide Juris).
  • VGH Hessen, 19.05.2010 - 5 A 71/10

    Schriftliche Festlegung von Kriterien und genauen Bemessungswerten durch die

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Die letztgenannte Möglichkeit besteht allerdings - wie oben ausgeführt - nur beschränkt (vgl. insgesamt dazu: Urteile des Senats vom 4. November 2009 - 5 A 2308/08 -, GemHH 2010, 113; und vom 19. Mai 2010 - 5 A 71/10 -, beide Juris).
  • VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 1509/10

    BImSchG § 13 steht Erhebung separater Verwaltungsgebühren nicht entgegen;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Dass die Klägerin das abgebaute Material in der Folge veräußert, ist für die Genehmigung des Abbaus, auf die sich die Gebührenerhebung bezieht, nicht von Bedeutung (vgl. auch: VG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2012 - 3 K 1509/10 -, DVBl 2012, 851 = Juris).
  • VGH Hessen, 02.12.2015 - 5 A 1571/14

    Baugebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Das Gericht hat dabei lediglich zu überprüfen, ob die beiden Faktoren im Einzelfall in einer angemessenen Wertrelation stehen, keines der beiden Bemessungsmerkmale unverhältnismäßig und pauschal zu Buche schlägt und beide Faktoren erkennbar erwogen worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 2015 - 5 A 1571/14 -, Juris).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 5 UE 916/87

    Beteiligungsfähigkeit einer in Liquidation befindlichen Kommanditgesellschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Vielmehr hat der hessische Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 1994 (GVBl. I Seite 677) die bis dahin im Gesetz enthaltene Festsetzungsfrist von vier Jahren nach der Entstehung des Anspruchs ausdrücklich gestrichen (wohl als Reaktion auf die Entscheidung des Senats vom 26. November 1992 - 5 UE 916/87 -, Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2021 - 11 L 3402/20

    Festsetzungsverjährung nach § 14 Abs. 3 HVwKostG

    Unter der Geltung des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrens- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 1994 (GVBl. I Seite 677) unterlagen Verwaltungskosten nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keiner -auch nicht aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden- Festsetzungsverjährung (Hess VGH, Beschluss vom 11.4.2018 - 5 A 2046/17).
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